Von A-Z

Arbeitsgemeinschaften
Berufsorientierung
Beurlaubung
Cyber-Mobbing
Epochaler Unterricht
Förderverein

Info-Heft
Materialien
Mitarbeiter an der Schule
„Rauchfreie Schule“
Sachversicherungen
Schülerbeförderung
Handy/Tabletnutzung
Umweltschule
Unterricht wegen extremer Witterungsbedingungen
Versäumnisse
Wahlpflichtkurse

 

Arbeitsgemeinschaften
In diesem Jahr gibt es folgende Arbeitsgemeinschaften:
Chor und Band, Tanzen, Mofa-Unterricht

Berufsorientierung

Als Schulform, die junge Menschen in erster Linie in das Berufsleben entlassen soll, sehen wir es als wichtige Aufgabe an, unseren Schülerinnen und Schülern vielfältige Einblicke in die zukünftige Arbeitswelt zu vermitteln. Zur Realisierung dieser Zielstellung dienen Betriebetage, das Praktikum in Klasse 9, Berufs informierende Veranstaltungen und der regelmäßig mit Terminen an der Schule zur Verfügung stehende Berufsberater.  

Beurlaubung
Grundsätzlich unterliegt ihr Kind der Schulpflicht. Ein Antrag auf Beurlaubung kann nur von Ihnen gestellt werden. Dieser ist rechtzeitig vor dem Beurlaubungstermin zu beantragen.
Über Anträge auf Beurlaubung von mehr als 2 Tagen und vor bzw. nach den Ferien entscheidet der Schulleiter. Dieser Antrag muss mindestens zwei Wochen vor der Unterrichtsbefreiung vorliegen. Die daraus resultierenden Versäumnisse hat der beurlaubte Schüler eigenverantwortlich nachzuarbeiten.
Unterrichtsbefreiungen unmittelbar vor oder nach den Ferien dürfen per Erlass nur genehmigt werden, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Dabei stellt eine Urlaubsreise keinen besonderen Härtefall dar.  

Cyber-Mobbing
" Das lassen wir an unserer Schule nicht zu! "Weitere Informationen siehe Info-Heft (Punkt 9).

Epochaler Unterricht
In der Versetzungsordnung heißt es: „Noten in Fächern, in denen während des Schuljahres nur ein Halbjahr unterrichtet wurde, sind in die Versetzungsentscheidung einzubeziehen.“
Diese Regel gilt auch dann, wenn ein ganzjährig vorgesehener Unterricht im 2. Halbjahr ganz oder teilweise ausfällt. Es ist dann die im ersten Schulhalbjahr erteilte Note versetzungs- und abschlusswirksam.  

Förderverein
Seit langer Zeit gibt es an der Realschule Osterode einen Förderverein. Das Ziel dieses Vereins besteht darin, die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schülern, Lehrern und allen an Schule Interessierten bei der Gestaltung des Schullebens zu verbessern. Mitwirkungsmöglichkeiten werden gesehen in der Mitarbeit bei Arbeitsgemeinschaften und Projekten, bei schulischen Festen oder kulturellen Veranstaltungen oder Sie beteiligen sich einfach nur durch eine finanzielle Zuwendung, wobei der Jahresbeitrag 10,00 € beträgt. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit einer einmaligen Spende. Eine Spendenbescheinigung kann Ihnen vom Verein ausgestellt werden. Die Vorsitzende des Fördervereins ist Frau Scheele, die unter:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  zu erreichen ist.

Info-Heft
Das Info-Heft soll auch in diesem Jahr Ihre Kinder und Sie durch das Schuljahr begleiten.
Besonders in den jüngeren Jahrgängen wurden positive Erfahrungen damit gemacht, die wir gern auch auf die älteren Jahrgänge ausdehnen möchten. Das Heft erfuhr Ergänzungen. So können Sie die Kriterien für die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens hier nachlesen (Punkt 14), aber auch Informationen zu den Abschlüssen erhalten (Punkt 13).   
Wir wünschen uns, dass dieses Heft zunehmend selbstverständlicher Bestandteil des Austauschens zwischen Schule und Elternhaus wird.  

Materialien
Die abwechslungsreiche Gestaltung des Unterrichts ist an zahlreiche Materialien gebunden, die wir leider nicht komplett aus unserem Schulbudget finanzieren können. Auf der Gesamtkonferenz am 31.03.2006 wurde deshalb einstimmig beschlossen, einen Materialbeitrag in der Höhe von 20,00 € von jedem Schüler zu erheben. Wir bitten Sie darum, Ihrem Kind diesen Betrag mitzugeben, sodass der Klassenlehrer ihn einsammeln kann.
In diesem Betrag ist auch das Info-Heft eingeschlossen.

Mitarbeiter an der Schule
Sekretärin und Hausmeister unterstützen als Mitarbeiter der Schule die Arbeit und sorgen dafür, dass viele organisatorischen Sachverhalte geklärt werden können. Sie sind gegenüber unseren Schülerinnen und Schülern weisungsberechtigt.

„Rauchfreie Schule“
Seit dem Schuljahr 2005/2006 sind die Schulen lt. Erlass verpflichtet das generelle Rauchverbot durchzusetzen. Die gesonderte Elterninformation dazu befindet sich im Info-Heft  (Punkt 8 ).

Sachversicherungen
Falls Ihr Kind durch Beschädigung oder Diebstahl einen Sachschaden erleidet, so sollte es sich zunächst mit dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin  in Verbindung setzen oder sich im Sekretariat melden.
In berechtigten Fällen tritt der Kommunale Schadensausgleich ein.
Ausgenommen sind in jedem Fall: Mofas, Mopeds, Bargeld, Geldbörsen, Scheckkarten, Handys.  

Schülerbeförderung
Es ist darauf zu achten, dass Ihre Kinder den Fahrausweis mit sich führen. Die Busfahrer sind berechtigt, bei fehlendem Fahrausweis denjenigen Schüler / diejenige Schülerin nicht mitzunehmen.
Jüngere Schüler beklagen zunehmend das unsoziale Verhalten älterer Schüler an der Bushaltestelle und im Bus selbst. Ich bitte darum, dass Sie mit Ihren Kindern - auch aus Gründen der eigenen Sicherheit und dem Vorbeugen vor Unfällen-  das Verhalten im Bus zu Hause zu thematisieren und damit einen Beitrag zum problemlosen Schülertransport zu gewährleisten.

Handy/Tabletnutzung

Handynutzungsordnung

  • Die private Benutzung des Handys ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
  • Vor Betreten des Schulgeländes wird das Handy ausgeschaltet, die Nutzung des Handys ist für die Zeit zwischen Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende untersagt
  • Die Handynutzung kann durch die verantwortliche Lehrperson im Unterricht zugelassen werden. Über die die Nutzung in Ausnahmefällen entscheiden Lehrpersonen oder Mitarbeiter der Schule.
  • Bei Nichteinhalten der Regel wird das Handy von der Lehrperson eingezogen, im Sekretariat hinterlegt und dort nach Unterrichtsende vom Schüler abgeholt.
  • Bei dreimaligen Nichteinhalten der Regel erfolgt eine schriftliche Information der Eltern mit anschließendem Gespräch
  • Bei weiterem Fehlverhalten wird das Handy von der Lehrperson eingezogen, im Sekretariat hinterlegt und dort von einem Elternteil/Erziehungsberechtigtem abgeholt
  • Bei Kurs- und Klassenfahrten verabredet die leitende Lehrkraft die Regeln mit den teilnehmenden Schülern und Eltern.
  • Gegen Schülerinnen oder Schüler, die die vorliegende Nutzungsordnung nicht beachten, werden pädagogische Maßnahmen bis hin zu Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz ergriffen.
  • Beim Verdacht auf eine rechtswidrige Nutzung wird das Handy der Polizei zur Überprüfung übergeben.

Nutzungsordnung für die Verwendung eines privaten Tablets

(1) Allgemeines

Diese Regelung gilt für die Benutzung eines privaten Tablets als Schreibgerät im Unterricht durch Schülerinnen oder Schüler (SoS).

Die Verwendung des Geräts ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig und erfordert, dass im Vorfeld die unterschriebene Erklärung im Sekretariat abgebeben wurde. Das Sekretariat dokumentiert den Eingang der Erklärung in der Schülerakte.

(2) Grundsätze

Bis einschließlich Klassenstufe 7 ist die Nutzung eines Tablets im Unterricht als Schreibgerät nicht möglich. SoS ab Klasse 8 ist die Nutzung grundsätzlich erlaubt.

Die Entscheidung darüber, ob Tablets im jeweiligen Unterricht verwendet werden dürfen, obliegt jedoch der einzelnen Lehrperson. Wird die Erlaubnis nicht erteilt, darf das Tablet nicht verwendet werden. Die Genehmigung kann jederzeit aus pädagogischen (bspw. bei Missbrauch) oder didaktischen Gründen einzelnen Personen oder der Gesamtheit der Lerngruppe entzogen werden. Vor der erstmaligen Verwendung ist die entsprechende Lehrperson zu informieren.

Die Lehrperson stellt sicher, dass SoS ohne Endgeräte weder bevorzugt noch benachteiligt werden.

(3) Art und Umfang der Nutzungsmöglichkeiten

Die Tablet-Nutzung ist grundsätzlich nur zu unterrichtlichen Zwecken und im Flugmodus gestattet. Eine private Nutzung während des Schulbetriebs ist nicht gestattet.

Das Tablet liegt im Unterricht flach auf dem Tisch. In Phasen, in denen das Endgerät nicht genutzt wird, wird es mit dem Bildschirm nach unten auf den Tisch gelegt oder abgedeckt.

Der/Die SoS ist für die Einsatzbereitschaft im Unterricht verantwortlich. Das Aufladen des Tablets in der Schule ist untersagt. Für den Fall technischer Probleme sind Stifte und Papier stets mitzuführen.

Jede/r SoS ist ebenfalls für den Schutz des Geräts durch Einrichtung eines sicheren und nur ihm/ihr bekannten Passworts verantwortlich.

Die Lehrperson kann jederzeit ein Tablet kontrollieren, um einen Einblick in die unterrichtliche Arbeit zu gewinnen. Ebenso wie die Lehrperson bei SoS, die ohne Tablet arbeiten, überprüft, ob und wie diese ihre Arbeitsaufträge während des Unterrichts erledigen, darf eine solche Kontrolle auch bei jenen SoS erfolgen, die ihr Tablet als Schreibgerät verwenden.

Die Lehrperson ist nicht berechtigt, das Gerät eigenständig zu durchsuchen.

 

(4) Gesetzliche Bestimmungen

Bei der Nutzung sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch das   Straf-, Jugendschutz-, Datenschutz- und Urheberrecht zu beachten. Für Ansprüche oder Schäden, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen oder regel-/rechtswidrigen Nutzung des Endgeräts ergeben, haftet der/die SoS, unabhängig von Ort und Zeit des Einsatzes des Endgeräts.

Daraus ergeben sich insbesondere folgende Bestimmungen:

  • · Fotos, Videos und Audioaufnahmen dürfen im Unterricht nicht angefertigt werden, wenn diese nicht ausdrücklich von der Lehrperson genehmigt werden, davon ausgenommen ist das Fotografieren von im Unterricht zugänglich gemachten Arbeitsmaterialien.
  • · Tafelbilder dürfen nicht abfotografiert werden, wenn dies nicht explizit von der Lehrperson erlaubt wurde.
  • · Fotos, Videos und Audioaufnahmen, auf denen Personen zu sehen bzw. zu hören sind, bedürfen neben der Erlaubnis der Lehrperson der schriftlichen Einwilligung aller Betroffenen.
  • · Die Aufnahmen dürfen nur zu unterrichtlichen Zwecken genutzt werden und sind nach Aufforderung durch die Lehrperson zu löschen.
  • · Aufnahmen, die zu unterrichtlichen Zwecken gemacht wurden, dürfen grundsätzlich nicht Dritten gezeigt, an Dritte weitergegeben oder im Internet veröffentlicht werden, es sei denn, es liegen die Einwilligungen aller betroffenen Personen bzw. deren Erziehungsberechtigten entsprechend vor.
  • · Im Hinblick auf das Urheberrecht sind insbesondere §60a UrhG sowie der „Gesamtvertrag Vervielfältigungen an Schulen“ in der jeweils gültigen Fassung zu beachten, d.h. es darf kein urheberrechtlich geschütztes Material an Dritte weitergegeben, im Internet veröffentlicht oder in Cloudspeichern abgelegt werden. Deshalb sind die Einstellungen auf dem Gerät so vorzunehmen, dass keine automatische Speicherung in einer Cloud erfolgt. Unterrichtsmaterialien dürfen also ausschließlich lokal auf dem Endgerät gespeichert werden. Es wird zudem ausdrücklich untersagt, während der Schulzeit Filme, Musik oder Spiele zu streamen, zu spielen oder downzuloaden. Ausnahme ist die explizite Anweisung durch eine Lehrperson.
  • · Es dürfen keine Medieninhalte, Fotos, Filme, Musik, Apps auf dem Gerät gespeichert oder/ und verwendet werden, welche rassistischen, pornographischen, gewaltverherrlichende, verfassungsfeindlichen, ehrverletzenden oder nicht altersgerechten Inhalts sind. Dies gilt ebenso für Inhalte, welche das Mobbing von SoS oder Lehrpersonen beinhaltet.
  • · Bei einem bestehenden konkreten Verdachtsfall, dass sich jugendgefährdende oder Inhalte welche die Persönlichkeitsrechte anderer verletzten, auf dem elektronischen Gerät eines SoS befinden, ist die Lehrperson berechtigt, das elektronische Gerät einzuziehen und die Eltern/Behörden zu informieren sowie entsprechende Schritte einzuleiten.

(5) Haftung

Das Mitbringen des Tablets erfolgt auf eigenes Risiko. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für Schäden am Gerät oder für Diebstahl. Schäden, die durch Dritte entstehen, sind über die private Haftpflichtversicherung zu regulieren. Der jeweilige SoS ist für alles, was auf und mit dem Gerät geschieht, verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass keine missbräuchliche Fremdnutzung erfolgen kann.

Umweltschule
Unsere Schule erhielt ab 2007 und in allen folgenden Jahren den Titel „Umweltschule in Europa“.
Mit verschiedenen Aktionen möchten wir auch weiterhin einen Beitrag dazu leiten, unsere Schülerinnen und Schüler zum umweltbewussten Denken und Handeln zu befähigen.
Neben der Schulhofgestaltung liegt uns die Nutzung alternativer Energien am Herzen.
Auf dem Dach unserer Sporthalle befindet sich eine Netz einspeisende Solaranlage, deren Ertrag auf der Schautafel in der Pausenhalle mitverfolgt werden kann.

Unterricht wegen extremer Witterungsbedingungen
Gemäß dem Erlass vom 22.10.1980 können Erziehungsberechtigte ihre Kinder zu Hause behalten, wenn die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellt oder weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist.
Wenn Sie als Eltern die Entscheidung darüber treffen, geben Sie Ihrem Kind bitte eine schriftliche Entschuldigung mit, wenn es wieder in die Schule kommt.
Ob der Unterricht bei extremen Witterungsbedingungen ausfällt, entscheidet die Schulbehörde bzw. der Schulträger.

Vertretungsunterricht und Unterrichtsausfall
Auch bei einer guten Unterrichtsversorgung kann eine Vertretung im Krankheitsfall nicht immer gewährleistet werden. Wir bemühen uns, kurzfristig ausfallende Stunden durch eine freie Lehrkraft zu vertreten.
Wir bitten aber darum, dass Ihr Kind bei Unterrichtsausfall unmittelbar den Weg nach Hause nimmt.  

Versäumnisse
Bei Krankheit Ihres Kindes ist  umgehend eine Meldung über Eltern-Iserv. Fehltage werden registriert und erscheinen im Zeugnis. Nicht nachgewiesene Fehltage erscheinen auf dem Zeugnis als unentschuldigtes Fehlen.  

Wahlpflichtkurse
Ab Klasse 6 der Realschule sind Wahlpflichtkurse vorgesehen. Der gewählte Kurs wird für ein Schuljahr beibehalten und die erteilte Note ist versetzungswirksam.
Kurse wie Hauswirtschaft, Informatik, Werken, Technik, Sport stehen sehr weit oben in der Gunst der Schüler. Dabei werden die zulässigen Schülerzahlen häufig überschritten, sodass die Kurse geteilt werden. Aus diesem Grund finden manche Kurse nur halb- oder vierteljährlich statt.  
In den 9. Klassen finden sogenannte Profilbildungen in  den Fachbereichen "Gesundheit und Soziales", "2. Fremdsprache", "Wirtschaft" und "Technik" statt.